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Demontage und Stilllegung von Erdtanks, Kellertanks und Batterietanks

Bevor eine Tankanlage demontiert werden darf, muss sie zuvor ordnungsgemäß stillgelegt werden. Dabei wird der/die Behälter entleert und gereinigt. Die Altölrückstände werden aufgenommen, abtransportiert und gemäß WHG fachgerecht entsorgt.

Eine evtl. im Tank befindliche Kunst­stoff­innenhülle / Leckschutzauskleidung muß ebenfalls ausgebaut und entsorgt werden.

Bei größeren Tankanlagen sowie bei Erdtanks kann eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc.) erforderlich sein. Terminkoordination sowie Hilfestellung bei der Abnahme der Behälter erfolgt durch unser geschultes Fachpersonal.

 

Kellergeschweißte Lagertanks, sowie Batterietanks aus Stahl oder Kunststoff

werden vor Ort geöffnet, in kleine trans­portfähige Stücke zerlegt und dann einzeln aus dem Gebäude transportiert.

Die Stahl- bzw. Kunststoffteile werden direkt abtrans­portiert und fachgerecht nach WHG entsorgt.


 

Erdtanks

werden nach der Reinigung freigelegt, mit einem Kran aus der Baugrube gehoben und abtrans­portiert. Die Bitumenisolierung wird dann vom Behälter getrennt und fachgerecht entsorgt. Der Behälter wird zerschnitten bzw. auseinandergebrannt und der Schrottverwertung zugeführt.

Die Stilllegung und die Demontage der Tankanlagen erfolgt nach den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen und wird, sofern vorgeschrieben, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ausgeführt.

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